Der Motor bleibt aus

2. Februar 2023

Erstmal den Motor starten. Dann die Scheiben frei kratzen. Ein klassisches und immer wieder zu beobachtendes Fehlverhalten im Winter. „Umwelt und Technik leiden, wenn der Motor nach dem Kaltstart im Leerlauf arbeitet“, warnt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD. Mehr noch: Es droht ein Bußgeld von 80 Euro.

„Wenn die Maschine kalt ist, steigen der Kraftstoffbedarf und der Schadstoffausstoß“, erläutert Jürgen Lebherz. Der Katalysator ist noch nicht betriebsbereit, das Öl ist – gerade im Winter – sehr zähflüssig. Der Motor braucht etwas bis er warm gefahren ist und seine normale Leistung bei normalem Verbrauch erreicht. Eine Faustformel hierfür sind etwa vier Kilometer. Der tatsächliche Wert hängt aber stark vom Motor, der Fahrweise und den Außentemperaturen ab. Noch ein Tipp, um das Sündenregister klein zu halten: Vor allem im Winter gilt es, Kurzstrecken zu vermeiden und wenn möglich: Kurzfahrten zusammenzulegen, das schont auch die Autobatterie. „Also“, resümiert der TÜV SÜD-Fachmann, „Motor an, sofort losfahren und jeden Tropfen Kraftstoff zur Fortbewegung nutzen.“ Handgriffe wie anschnallen oder Scheiben frei kratzen vorher erledigen.

Die Heckscheiben- und die Sitzheizung gehören zwar zu den bescheideneren Spritschluckern. Trotzdem sollte die Sitzheizung nur in den ersten Minuten der Fahrt eingeschaltet werden. Ist der Motor warm und die Heizung gibt genug Wärme ab, bringt die Sitzheizung keinen zusätzlichen Nutzen. Die normale Heizung reicht aus, die Motorwärme kostet nicht zusätzlich. Ähnlich ist es bei der Heckscheibenheizung: Sie sollte nur dann eingeschaltet werden, wenn die Scheibe tatsächlich beschlagen ist. In der Regel ist sie nach einigen Minuten wieder frei und die Heckscheibenheizung kann abgestellt werden. Bei modernen Fahrzeugen ist sie meist ohnehin so geschaltet, dass sie automatisch ausgeht, wenn die Rücksicht wieder ungetrübt ist.

Desgleichen sollte man die Klimaanlage im Winter auf sparsamen Einsatz setzen – wegen des Mehrverbrauchs. Beim Entfrosten allerdings gilt: Bei feuchtem Wetter verhindert oder entfernt sie wirkungsvoll den Beschlag von den Scheiben. Kalte Luft enthält nämlich weniger Feuchtigkeit als Warme.

Gerade zu den dunkleren Jahreszeiten ist die richtige Beleuchtung wichtig, weil sie Sicherheit bringt. Bei normaler Sicht gelten zwar auch im Winter keine anderen Vorschriften als im Sommer. „Aber, wer das Fahrlicht früh aktiviert, wird besser gesehen und das ist ein erhebliches Plus an Sicherheit“, gibt der TÜV SÜD-Fachmann zu bedenken. Je nach Lichtverhältnissen kann das normale Tagfahrlicht schon unzureichend sein.

Eine lichttechnische Besonderheit scheint für viele Autofahrer der Gebrauch der Nebelschlussleuchte zu sein. Wann sie eingeschaltet werden soll, schreibt der Gesetzgeber genau vor: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und dann ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern leuchten. In solchen Fällen ist Tempo 50 vorgeschrieben. Wer also mit Nebelschlussleuchte schneller als 50 fährt, macht etwas falsch. Deshalb die Nebelschlussleuchte immer ausschalten, wenn sie nicht gebraucht wird.

Die Nebelscheinwerfer hingegen dürfen auch bei erheblichen Sichtbehinderungen durch starken Schneefall oder Regen genutzt werden.